Hotel Zimmer und Appartements Essen und Trinken Sehenswertes Reservierung Anfahrt       AGB        Impressum Allgemeine Geschäftsbedingungen des Waldhotels Graal-Müritz 1. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für Besteller,        Veranstalter, Gast usw.) zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil, etwaige Geschäfts-     bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Sie gelten für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die     Überlassung von Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Konferenz- und Banketträumen und anderen Räumlichkeiten des     Hotels(nachfolgend umfassend: Leistungserbringung).        Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das     Hotel kann vom Kunden und / oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weiter-     vermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels. 2. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbe-     stätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung mehr als 4 Monate,     ist das Hotel berechtigt, Preisveränderungen vorzunehmen. Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser     nicht erreicht wird, kann das Hotel 60 % des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der     Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren entgangenen Gewinn nachweist. 3. Bei abgeschlossenen Hotelaufnahmeverträgen, bei denen der Kunde einseitig den Rücktritt vom Vertrag erklären kann     (Reservierungen), erlischt das Rücktrittsrecht - auch für den Kunden, der Reiseveranstalter ist -, wenn nicht innerhalb      der in der Reservierung genannten Frist der Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel erklärt wurde. Ist keine Frist     genannt, kann der Rücktritt spätestens 30 Kalendertage, bei Gruppen spätestens 60 Kalendertage vor Beginn der     Leistungserbringung (schriftlich beim Hotel eingehend) erklärt werden. 4. Für gebuchte Leistungen bzw. durch einen Hotelaufnahmevertrag angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch     dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird oder der Kunde nicht erscheint (§ 552 BGB).     Auch behält sich das Hotel das Recht vor bei Aufenthaltskürzungen, Stornierungskosten zu berechnen (§ 535 Absatz 2,     § 537 Absatz 1 BGB). Die ersparten Aufwendungen des Hotels betragen bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück 10 %,     bei allein bestellten Speisen und Getränken 40 %, bei Pauschalvereinbarung (Unterkunft plus Verpflegung in einer Summe)     25 % des vereinbarten Preises. Für die sonstige Leistungserbringung, d.h. gebuchte Leistungen außer den in Satz 2     genannten Hotelleistungen, insbesondere Miete (Raum-, Gerätemiete, Bereitstellungskosten etc.), vereinbarte Umsätze von     Speisen und Getränken bei einer Veranstaltung etc. bestimmt der Zeitpunkt der Stornierung die Höhe des Anspruches des     Hotels auf eine angemessene Vergütung. Diese ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels sowie dem Anhang     dieser Geschäftsbedingungen; ersparte Aufwendungen bei der sonstigen Leistungserbringung sind damit abgegolten. Dem     Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.       zur Fortsetzung bitte klicken